Denkmal-Typen und DSchG

I. Welche Denkmal-Kategorien und welche zusätzlichen Klassifizierungen gibt es?

Wenn ein Gebäude, Garten, Objekt, Areal oder Ensemble in besonderer Weise geeignet ist, einen bestimmten Stil oder eine Epoche zu veranschaulichen und dazu bestimmte Qualitäten und Charakteristika sowie einen hohen Anteil an Originalsubstanz aufweist, kann es unter Denkmalschutz gestellt werden. Hierbei geht es – entgegen einer in Diskussionen häufig vernehmbaren Vorstellung – nicht um stilistische Vorlieben. Entscheidendes Kriterium ist also nicht die (nur in Abhängigkeit von kulturellen Prägungen subjektiv definierbare) „Schönheit“, sondern primär der historische Zeugniswert eines Objektes.

Nachdem der Denkmalwert fachlich begutachtet wurde, werden entsprechende Objekte registriert und nach einem kategorisierten Schema inventarisiert und in so genannte Denkmallisten eingetragen. Hiermit will man erreichen, dass wichtige kulturelle Zeugnisse möglichst originalgetreu dauerhaft erhalten werden und auch offiziell transparent dokumentiert sind. Ein Eintrag in die Denkmalliste bedeutet automatisch, dass eingetragene Denkmale nicht einfach ohne Genehmigung verändert oder gar abgerissen werden dürfen. Über die Eintragung eines Objektes entscheiden in der Regel die jeweiligen Landesbehörden. Die Zuständigkeiten laut dem Berliner DSchG werden weiter unten näher erläutert.

Zur besseren Klassifizierung einzelner Arten von Denkmalen existieren üblicherweise mehrere Kategorien.


In der Denkmalpflege unterscheidet man zwischen: 

  • Bau-Denkmalen
    (z.B. Fernsehturm am Alex, Schloss Charlottenburg) 
  • Boden-Denkmalen
    (z.B. Archäologische Grabungen am Petriplatz)
  • Garten-Denkmalen
    (z.B. der Parkanlage des Großen Tiergartens) 
  • Denkmal-Ensembles
    (z.B. der Ringsiedlung Siemensstadt) 
  • Infrastruktur und Industrie-Denkmalen
    (z.B. die AEG-Turbinenhalle)
  • Kunst-Denkmalen
    (z.B. Skulpturen im öffentlichen Raum)
  • Interieurs
    (z.B. Laden-Einrichtung der Karl-Marx-Buchhandlung) 
  • Natur-Denkmalen
    (z.B. Buchenwälder oder Hochmoore) und  
  • Flur-Denkmalen
    (z.B. Gegenden mit hist. Mauer- oder Wegsystemen)
  • Immateriellem Kulturgut
    (z.B. Brotbacken oder Chorgesang)

Ist auch ein Eintrag in mehreren Kategorien möglich?

Ja, eine Differenzierung kann durchaus Sinn machen und kommt auch in Berlin gelegentlich vor, wenn Anlagen gleich mehrere Qualitäten aufweisen oder größere Areale beschreiben. So sind etwa zahlreiche Berliner Friedhöfe in Ihrer Gesamtheit als Gartendenkmale eingetragen, beherbergen aber zugleich Grabanlagen, die separat als Kunst-Denkmale eingetragen und somit auch individuell geschützt sein können. Im Dezember 2020 wurde zudem die Rituale der Begräbnis- und Bestattungskultur als Immaterielles Kulturerbe anerkannt.

Gibt es dazu Beispiele?

Ähnlich verhält es sich bei einigen großräumigen Wohnanlagen. Ein gutes Beispiel gibt etwa die Hufeisensiedlung in Neukölln-Britz ab. Sie wurde 1998 als Teil eines Gesamtpakets privatisiert und befindet sich heute nach einigen Transaktionen am Finanzmarkt im Besitz von einer Großeigentümerin sowie von rund 600 privaten Einzeleigentümer/innen. Teile der öffentlichen Räume sind zudem Eigentum des Bezirks Neukölln, Teile der Versorgungsflächen (z.B. Müllplätze) gehören mehreren Einzeleigentümer/innen anteilig. An diesem räumlich, wirtschaftlich und denkmalpflegerisch komplexen Gefüge zeigt sich, wie verschiedene Instrumente und Kategorien zusammenwirken können:

Der zentrale ikonische Baukörper des Hufeisens ist bereits seit 1954 eingetragenes Bau-Denkmal. Die Gesamt-Anlage mit knapp 2.000 Wohneinheiten steht seit 1986 als Denkmal-Ensemble unter Schutz. In diesem Zeitraum fallen auch die ersten Gutachten und fundierten Restaurierungen. 2008 – zehn Jahre nach der Privatisierung – wurde sie, gemeinsam mit fünf weiteren Wohnanlagen des frühen 20. Jahrhunderts zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt – ein Schritt der zwar juristisch nicht mehr Schutz beinhaltet, allerdings deutlich mehr Öffentlichkeit und Lobby-Optionen erzeugt sowie auch Einfluss auf Strukturen und Zuständigkeiten hat, da mit Eintrag in die Welterbeliste der sogennante „outstanding universal value (ouv)“, also der herausgehobene universelle Wert für die Menschheitsgeschichte bestätigt wird. Zur Sicherung von UNESCO-Welterbestätten existieren sogenannte Pufferzonen mit strengeren Bau- und Genehmigungsauflagen. Die Pufferzone des Welterbes Hufeisensiedlung umfasst weitere, zeitgleich ab 1925 unter dem Titel „Großsiedlung Britz“ entstandene Wohnbebauung einer zweiten Wohnungsbaugesellschaft. Diese nicht direkt zur Hufeisensiedlung gehörenden Teile der Großsiedlung erfuhren angesichts fortschreitender Veränderungen – auch wegen Ihrer Lage innerhalb der Pufferzone – seit 2008 eine baukulturelle Aufwertung, indem eine Bau-Erhaltungssatzung laut §172 BBauGB definiert wurde. Um auch für die damals z.T. unter Überformungen und mangelnder Pflege leidenden Frei- und Grünflächen im direkten Umfeld des Hufeisens notwendige Schutzmaßnahmen einleiten zu können, wurde – einer zivilgesellschaftlichen Initiative folgend – vom Land Berlin 2010 entschieden, die Siedlung zusätzlich auch als Garten-Denkmal zu registrieren.


II. Wie sind Denkmale zu erhalten?
Welche Schritte werden unterschieden?

Welche Verfahrensweisen werden wie bezeichnet?

Auch im Denkmalbereich existiert ein gewisses Fachvokabular. Einige Begriffe liegen zwar im allgemeinen Sprachbereich nah beieinander (oder werden pauschal unter dem Begriff „Sanierung“ subsummiert), bezeichnen aber aus Sicht der Denkmalpflege durchaus unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Fachwelt unterscheidet konzeptionell und methodisch etwa unter:

  • Konservierung (bewahrende Pflege des historischen Originalbestands, von lat. conservare)
  • Restaurierung (Reparatur und partielle Ergänzung historischer Originalsubstanz, von lat. restaurare)
  • Rekonstruktion (Wiederaufbau verlorener Originalsubstanz nach historischem Vorbild, von fr. reconstruire)
  • Revitalisierung (vor allem im Bereich des Städtebaus verwendet: Wiederinbetriebnahme oder Nachnutzung in Anlehnung an historische Funktion, von lat. re + fr. vitaliser)
  • Instandhaltung (Ergänzung und/oder Austausch von Materialien wegen natürlichen Alterungsprozesse bzw. bedingt durch fehlende oder falsche Wartung und Pflege)
  • Modernisierung / Ertüchtigung (Anpassung historischer Substanz und/oder Bauteile an heutige Anforderung und technische Standards unter möglichst weitgehender Beibehaltung der historischen Erscheinungsbildes)
  • Neubau (kein Denkmalschutz im klassischen Sinne – auch wenn er im historisierenden Gewand daher kommt, Bsp. Berliner Schloss / Humboldtforum)

Wie geht die Denkmalpflege vor?

Die Art und Weise, wie man darüber befindet, welche denkmalpflegerische Maßnahmen in einem konkreten Fall zu ergreifen sind, ähnelt der Methodik, mit der sich etwa Ärzten/innen ihren Patient/innen nähern. Hier lassen sich folgende Schritte und Analogien herstellen:

  • Schritt 1: Bestandsaufnahme (Anamnese)
  • Schritt 2: Befunde dokumentieren und begutachten (Dokumentation)
  • Schritt 3: Auswertung I (Diagnose)
  • Schritt 4: Auswertung II (Prognose)
  • Schritt 5 (optional): Nutzungskonzepte erstellen (Beratung)
  • Schritt 6: Denkmalpflegepläne erstellen (Therapie / Behandlungsplan)
  • Schritt 7: Dokumentation (Patientenakten o.ä.)

Typische Zielkonflikte im Denkmalbereich

Nicht selten ergeben sich jedoch Zielkonflikte zwischen Belangen des Denkmalschutzes und anderen ebenfalls berechtigten Regularien oder Anliegen. Hierzu zählen etwa die Barrierefreiheit, der Naturschutz, der Brandschutz, die energetische oder sicherheitstechnische Ertüchtigung oder schlicht veränderte Nutzungsanforderungen für das Gebäude oder Areal. In den meisten Fällen hat hier juristisch der Denkmalschutz Vorrang. Oft können aber auch mithilfe von entsprechender Moderation und externer Expertise geeignete und denkmalpflegerisch genehmigungsfähige Sonderlösungen gefunden werden – ein Themenfeld, wo das KulturerbeNetz.Berlin gerne hilft, spezifische Fortbildungsangebote mit zu organisieren.


III. Wer definiert wie Denkmale zu erhalten sind, was muss genehmigt werden und wer ist laut DSchG in Berlin wann zuständig?

Die Art und Weise, wie ein Denkmal und/oder Kulturgut konkret zu pflegen und erhalten ist, wird in der Regel in sogenannten Denkmal-Pflegeplänen geregelt. Sie werden zumeist im Auftrag der Denkmalfachbehörden auf Kommunal- oder Landesebene von Expert/innen der Architektur-, Bau- und Kunstgeschichte für die jeweiligen Objekte erarbeitet.

Rolle des Landesdenkmalamt Berlin als Fachbehörde

Für die Unterschutzstellung und Inventarisierung von neuen Denkmalen ist in Berlin das Landesdenkmalamt, kurz LDA, zuständig, dessen Direktor/in gleichzeitig die Position des/der Berliner Landeskonservators/in zukommt. Hier existiert seit Ende 2021 auch eine Stelle für Bürgerpartizipation und Finanzielle Aspekte, wie etwa die Bestätigung für die Anrechnung denkmalbedingte Mehraufwand für die Einkommenssteuer. Zusätzlich existiert mit dem Landesdenkmalrat ein interdisziplinär besetztes Beratungsgremium. Es wird vom Senat berufen und besteht aus zwölf Mitgliedern. 

Rolle der Unteren Denkmalschutzbehörde(n) als Genehmigungsbehörden

Die Kontrolle, ob eingetragene Denkmale fachgerecht erhalten werden, liegt dann bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der zwölf Bezirke, wo die jeweiligen Denkmale angesiedelt sind. Sie sind für Begutachtungen und Genehmigungen von Einzelmaßnahmen sowie auch eventuelle juristischen Verfahren zuständig. Das führt dazu, dass alle Änderungen – etwa Restaurierungs-, Modernisierungs- oder auch Abrissarbeiten – vor Beginn der Maßnahmen von den Eigentümer/innen bei den zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden beantragt werden müssen. Erst nach Erteilung einer Genehmigung darf also mit diesen Arbeiten begonnen werden. Die wichtigsten Regularien und Infos dazu finden Sie in unserer Übersicht Informationen für Denkmaleigentümer/innen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden, kurz UDs, sind bei den Bezirksämtern angesiedelt. Nicht selten ergeben sich hier jedoch deutliche Interessenkonflikte, da es innerhalb der Bezirksämter zu unglücklichen Überschneidungen zwischen einzelnen Ressorts und personellen Zuständigkeiten kommen kann. Probleme entstehen etwa, wenn zwischen dem gebotenen Erhalt eines Denkmals und politisch gewollten Umbau- oder Investitionsplänen am selben Standort abzuwägen ist und dann nicht selten wirtschaftlichen Interessen Vorrang gewährt wird.

Rolle der Obersten Denkmalschutzbehörde als Mittler

Bei eventuellen Konflikten zwischen Landesdenkmalamt und den Unteren Denkmalschutzbehörden kann die bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelte Oberste Denkmalschutzbehörde als Vermittlerin agieren und Anhörungen, Projekte, Verfügungen, Schlichtungsverfahren oder Gutachten initiieren.

Monitoring in UNESCO-Welterbestätten

Die Erhaltung von Denkmalen, die bei der UNESCO als Welterbestätten geführt werden, wird zusätzlich von sogenannten Monitoring-Gruppen überwacht, die von den jeweiligen Landesgruppen von ICOMOS, das der UNESCO zur Seite stehende Beratungs- und Expertengremium durchgeführt werden. In Deutschland gibt es (Stand 2021) insgesamt 51 UNESCO-Welterbestätten [vgl. Karte]. Davon verfügt Berlin über gleich drei, die zudem jeweils mehrere Teil-Anlagen umfassen:

  • Preußische Schlösser und Gärten in Berlin und Potsdam
  • Museumsinsel Berlin
  • Siedlungen der Berliner Moderne

Partizipation und „Community-Involvement“

Aus dem Kontext der UNESCO-Welterbe-Konvention stammt auch der Merksatz der „5Cs“. Hiermit sind die Begriffe „Credibility, Conservation, Communication, Capacity Building and Community Involvement“ gemeint, welche die zu beachtenden politischen Grundsätze im Umgang mit dem Welterbe definieren. Diese Grundsätze beschreiben aber Prinzipien, die nicht nur für Welterbestätten, sondern auch generell im Umgang mit denkmalwerter Bausubstanz und betroffenen Interessengruppen maßgebend sein sollten. Aus dem Aspekt des „Community Involvement“ leitet sich auch ab, dass die Belange von Bevölkerung und Anrainer/innen gehört werden sollen.

Zusätzliche Klassifizierungen und Schutzmechanismen

Neben dem materiellen und gebauten Kulturerbe, gibt es außerdem das Immaterielle Kulturerbe, welches Traditionen, Bräuche und kulturelle Praktiken anerkennt und schützt. Mehr Infos hierzu finden Sie auf unserer Unterseite zur Kategorie Immaterielles Kulturerbe.

Ein weiteres Instrument zum Schutz vor baulichen, städtebaulichen und sozio-kulturellen Überformungen eines Quartiers ist die sogenannte „Erhaltungssatzung“, die beispielsweise in §172 und §182 des Berliner Baugesetzbuchs (BBauGB) geregelt ist.

Neben eingetragenen Denkmälern (welche lediglich rund 3 % des Gebäudebestandes in Deutschland ausmachen) können Gebäude auch deutlich niedrigschwelliger als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestuft werden. Eine solche Klassifizierung soll und kann beispielsweise helfen, ein besonders authentisches und charakteristisches Stadt-, Quartiers- oder Fassadenbild zu bewahren. Das bedeutet, dass es sich als Argumentation zur Abwehr entstellender Umbauten und/oder Sanierungen – wie etwa dem Aufbringen von Fassaden-Außendämmung oder dem Austausch von historischen Fenstern – ins Feld führen lässt.

Weitere Informationen

Alle rund 8.000 Berliner Denkmale kann man online recherchieren in der 
Denkmalliste des Landesdenkmalamt Berlin

Die einzelnen Ämter und Zuständigkeiten werden hier erläutert:
www.berlin.de/sen/kulteu/denkmal/organisation-des-denkmalschutzes/

Juristische Grundlage bildet das Denkmalschutzgesetz (DSchG) Berlin:
www.berlin.de/landesdenkmalamt/service/rechtsvorschriften/

Wer selbst in einem Denkmal wohnt, beachtet bitte unsere Übersicht
Informationen für Denkmal-Eigentümer/innen

Informationen zum Thema „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“
PDF-Download Broschüre des BMI (Referat SW III 5, Stand 2020)

Übersichtskarte des Landesdenkmalamt Berlin
Karten auf der die Lage der Berliner Denkmale verzeichnet ist (optimiert für PCs)
Berliner Denkmalkarte beim Geoportal Berlin (optimiert für Smartphones)


Quellenhinweis: Die oben genannten Infos stammen aus dem Glossar der Website www.welterbe-siedlungen-berlin.de, die von KulturerbeNetz-Mitglied Ben Buschfeld im Rahmen des Sharing Heritage-Programms des Europäischen Kulturerbejahrs initiiert, mit Bundes- und Landesmitteln gefördert sowie in Kooperation mit dem Berliner Forum für Geschichte und Gegenwart e.V. realisiert wurde. Die dortigen Angaben wurden für diesen Beitrag vom Autor sprachlich und inhaltlich angepasst und ergänzt.


MEHR WISSEN

PDF-Publikation des Getty Conservation Institute
liefert Klassifizierungs- und Argumentationshilfen
für den Erhalt von Anlagen des 20.Jahrhunderts

Im Vergleich zu anderen Städten verfügt das einst stark kriegszerstörte Berlin über besonders viele Denkmale aus der Epoche des 20. Jahrhunderts.

Das Getty Conservation Institute (GCI) in Los Angeles gilt weltweit als feste Größe in Sachen Denkmalpflege und Restaurierung. Das Anfang 2021 auf der Website der Getty Foundation als Download verfügbare PDF beschreibt, welche globalen Themen, Ereignisse, Umbrüche und Megatrends Denkmale und Baukultur des 20. Jahrhunderts geprägt haben.

Die englischsprachige Publikation erschien in Kooperation mit der UNESCO und deren Beratungsgremium ICOMOS. Die Zuordnung von denkmalwürdigen Anlagen zu zehn universellen Themenclustern soll helfen, einzelne Denkmale auch im globalen Maßstab einzuordnen und so wissenschaftlich untermauerte Argumente für entsprechende Antragsverfahren und politische Lobbyarbeit an die Hand geben. Am Ende eines jeden Kapitels finden sich Bildbeispiele und Literaturlisten zum Thema.

Als Themen werden identifiziert und vorgeschlagen

  • Theme 1. Rapid Urbanization and the Growth of Large Cities
  • Theme 2. Accelerated Scientific and Technological Development
  • Theme 3. Mechanized and Industrialized Agriculture
  • Theme 4. World Trade and Global Corporations
  • Theme 5. Transportation Systems and Mass Communications
  • Theme 6. Internationalization, New Nation-States, and Human Rights
  • Theme 7. Conserving the Natural Environment, Buildings, and Landscapes
  • Theme 8. Popular Culture and Tourism
  • Theme 9. Religious, Educational, and Cultural Institutions
  • Theme 10. War and Its Aftermath

Download

Das rund 200 Seiten umfassende PDF können Sie hier herunterladen:
gty.art/TCHTF


Zum Erbe des 20. Jahrhunderts sind weitere Publikationen des Getty Conservation Institute geplant, wo unter anderem auch von Projekt-Erfahrungen aus Berlin berichtet werden soll. Einige interessante, auch auf den allgemeine Arbeit in der Denkmalpflege übertragbare Musterprojekte, Praktiken und statistische Erhebungen sich außerdem in dem Kompendium World Heritage Management der Universität Salzburg.


Info zusammengestellt von Ben Buschfeld, Tautes Heim